Therapie | Kosten
Zurzeit bin ich ausschließlich privatärztlich tätig.
Die Honorarabrechnung erfolgt nach der gültigen GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte), die Einzelbehandlung (50 min) kostet danach im Regelsatz 92,50 Euro (sog. Schwellenwert).
In der tiefenpsychologisch fundierten Therapie arbeiten wir einmal wöchentlich zu einem festen Termin.
Therapiestunden, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich Ihnen voll in Rechnung stellen.
Bezüglich der Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte vor Therapiebeginn Ihre private (oder ggf. auch gesetzliche) Krankenkasse und/oder Beihilfe.
Versicherte der BKK Bahn und der BKK VBU können sich gemäß individueller Vereinbarung im Kostenerstattungsverfahren behandeln lassen, dieses Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Versicherte anderer gesetzlicher Krankenkassen zur Anwendung kommen.
Bundespolizist*innen und Soldat*innen können sich i.d.R. zulasten ihrer Krankenkasse (Heilfürsorge) privat behandeln lassen.
Als Selbstzahler kann die Therapie sofort begonnen werden. Es sind keine besonderen Formalitäten einzuhalten, die Therapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig und unterliegt im Übrigen meiner ärztlichen Schweigepflicht.